Garantie

Matratzen

Auf die Federkernmatratzen von Di-Lara® geben wir 2 Jahre Garantie auf deren Federkerne hinsichtlich Material- und Verarbeitungsfehler. Die Garantie bezieht sich ausschließlich für den Hausgebrauch der Matratzen.

Die Garantie greift nicht bei Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und oder auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind.

Als Kaufnachweis ist die Rechnung aufzubewahren und bei Inanspruchnahme der Garantie vorzulegen.

Die gesetzlichen Widerrufs- und Gewährleistungsrechte gelten unverändert. Um eine reibungslose Abwicklung des Garantieanspruches zu gewährleisten, wird der Kunde gebeten, entsprechendes Fotomaterial der Schäden oder Materialfehlern zur Verfügung zu stellen.

Wichtig: zum Thema "Pilling". Allgemein wird Pilling als eine natürlich Eigenschaft von Wolle, kurzfaserigen Stoffen und Polyester bezeichnet, die weder eine Qualitätsminderung, noch einen Mangel darstellt. Vielmehr ist Pilling eine Folgeerscheinung starker Reibung und ein Indiz für die Naturbelassenheit des Stoffes. Und ist daher kein Reklamations-/Garantiefall.

Betten

Auf unsere Boxspring- & Polsterbetten, geben wir 5 Jahre Garantie auf den Rahmen/Unterbau, Kopfteil (Rückwand), Bettkästen und Lattenrosten hinsichtlich Material- und Verarbeitungsfehler.

Die Garantie bezieht sich ausschließlich für den Hausgebrauch der Betten.

Die Garantie greift nicht bei Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Betten und/oder auf mangelnde oder falsche Pflege des Stoffes zurückzuführen sind.

Als Kaufnachweis ist die Rechnung aufzubewahren und bei Inanspruchnahme der Garantie vorzulegen.